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   OLG Bamberg, 22.11.2021 - 2 UF 220/20   

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https://dejure.org/2021,48346
OLG Bamberg, 22.11.2021 - 2 UF 220/20 (https://dejure.org/2021,48346)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.11.2021 - 2 UF 220/20 (https://dejure.org/2021,48346)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. November 2021 - 2 UF 220/20 (https://dejure.org/2021,48346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Kindeswohlgefahr bei Schulverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 58 ff.
    Beschwerde gegen familiengerichtliche Auflagen zur Wiederaufnahme des Schulbesuchs eines Kindes; Begriff der Kindeswohlgefährdung; Konkrete und erhebliche Gefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ist Schulverweigerung Kindeswohlgefährdung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schulverweigerung durch die Eltern: Gefährdet Homeschooling das Kindeswohl?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schulverweigerung begründet nicht zwingend Kindeswohlgefährdung - Bestmögliche Förderung des Kindes und Einhaltung der Schulpflicht kein Grund für gerichtliches Einschreiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 296
  • FamRZ 2022, 458
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Aschaffenburg, 28.09.2020 - 3 F 992/17

    Gutachten, Jugendamt, Kind, Kindeseltern, Eltern, Gefahr, Schule, Therapie,

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.11.2021 - 2 UF 220/20
    Auf die Beschwerde der Eltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - ... vom 28.09.2020, Az. 3 F 992/17, in Ziffern 2 und 3 aufgehoben und das Verfahren eingestellt.

    Nachdem übereinstimmend Eilmaßnahmen nicht für erforderlich erachtet wurden, sondern die Einholung eines Sachverständigengutachtens, leitete das Amtsgericht das vorliegende Hauptsacheverfahren 3 F 992/17 von Amts wegen ein und beendete das Verfahren der einstweiligen Anordnung.

    den mit der Beschwerde angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts ... - Familiengericht - 3 F 992/17 vom 28.09.2020 in dessen Ziffern 2, 2.1, 2.2, 2.3, 3 und 4 Satz 2 aufzuheben,.

  • BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.11.2021 - 2 UF 220/20
    Zwar kann es einen Missbrauch der elterlichen Sorge darstellen, der das Wohl des Kindes nachhaltig gefährdet und Maßnahmen des Familiengerichts nach §§ 1666, 1666a BGB erfordert, wenn Eltern sich beharrlich weigern, ihre Kinder einer öffentlichen Schule oder anerkannten Ersatzschule zuzuführen, um sie stattdessen zu Hause zu unterrichten (vgl. BGH, 17.10.2007, XII ZB 42/07, FamRZ 2008, 45, Juris Leitsatz).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2018 - 2 UF 18/17

    Rechtmäßigkeit familiengerichtlicher Maßnahmen wegen unterbliebener Beschulung

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.11.2021 - 2 UF 220/20
    Vielmehr ist der vorliegende Sachverhalt vergleichbar mit dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 25.07.2018, 2 UF 18/17, FamRZ 2019, 35, das angesichts eines in jeder Hinsicht altersgemäß entwickelten und sozial eingebundenen Kindes, welches zu Hause beschult wurde und in den Basisfertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen nach der dortigen Begutachtung etwa um ein Schuljahr zurücklag, keine konkrete Gefährdung des Wohls des Kindes im Sinne des §§ 1666, 1666a BGB angenommen hat.
  • OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19

    Vereitelung des Schulbesuchs von Kindern durch die Eltern

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.11.2021 - 2 UF 220/20
    Die genannte Rechtsgrundlage ermöglicht lediglich ein staatliches Einschreiten zur Abwehr einer konkreten Kindeswohlgefährdung, nicht die Durchsetzung einer bestmöglichen Förderung des jeweils betroffenen Kindes (vgl. OLG Hamm, 11.10.2019, II-3 UF 116/19, Juris Rn 7).
  • OLG Celle, 27.07.2020 - 21 UF 190/19
    Auszug aus OLG Bamberg, 22.11.2021 - 2 UF 220/20
    Im Falle eine Schulverweigerung kann jedoch nicht automatisch eine Kindeswohlgefährdung angenommen werden, sondern alle wesentlichen Aspekte des konkreten Einzelfalls sind zu ermitteln und hinsichtlich einer konkreten Kindeswohlgefährdung zu bewerten (vgl. OLG Celle, 27.07.2020, 21 UF 190/19, FamRZ 2021, 427, Juris Rn 23).
  • OLG Karlsruhe, 16.08.2022 - 5 UFH 3/22

    Teilweiser Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerung

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass bei hinreichender Wissensvermittlung und hinreichender Sorge für die körperliche, kognitive, sprachliche, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes im Einzelfall durch Einholen eines Sachverständigengutachtens oder durch einen positiven Eindruck von dem Kind bei der gerichtlichen Anhörung eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB ausgeschlossen werden könne (in diese Richtung OLG Bamberg vom 22.11.2021 - 2 UF 220/20, juris Rn. 30; OLG Hamm vom 11.10.2019 - 3 UF 116/19, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf vom 25.07.2018 - 2 UF 18/17, juris Rn. 7), überzeugt dies nicht.
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 5 UF 188/22

    Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen und der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass bei hinreichender Wissensvermittlung und hinreichender Sorge für die körperliche, kognitive, sprachliche, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes im Einzelfall durch Einholen eines Sachverständigengutachtens oder durch einen positiven Eindruck von dem Kind bei der gerichtlichen Anhörung eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB ausgeschlossen werden könne (in diese Richtung OLG Bamberg vom 22.11.2021 - 2 UF 220/20, FamRZ 2022, 252, juris Rn. 30; OLG Hamm vom 11.10.2019 - 3 UF 116/19, FamRZ 2020, 344, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf vom 25.07.2018 - 2 UF 18/17, FamRZ 2019, 417, juris Rn. 7), überzeugt dies nicht.
  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 7 CS 23.1036

    Prüfprogramm einer Beschwerde, Schulpflicht, Kindeswohlgefährdung,

    Diese hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, wie sie die Einhaltung der vorliegend unstreitig nicht gewährleisteten Schulpflicht durchsetzt (so auch der von den Antragstellern zitierte Beschluss des OLG Bamberg v. 21.11.2021 - 2 UF 220/20 - juris Rn. 50).
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